Das Reparatur-Café des Seniorenrates öffnet wieder
Nach langer COVID-19 Pause öffnen wir wieder ab 4. September 2021 zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr an jedem ersten Samstag im Monat unser Reparatur-Café. Sie finden uns in den neuen Räumen des Foyers der Gemeinschaftsschule Althengstett, Schulstraße 9-15.
Wir haben einen Anrufbeantworter geschaltet, auf dem wir Ihnen den aktuellen Status und wichtige Informationen mitteilen: 07051-1679096. Bitte informieren Sie sich dort zeitnah vor einem Besuch um zu erfahren ob die Veranstaltung stattfinden wird und mit welchen Auflagen.
Freuen Sie sich – gemeinsam mit uns – darauf, dass wir wieder öffnen und ihnen bei der Reparatur behilflich sein dürfen. Falls ein Stuhl wackelt, eine Schublade aus dem Leim gegangen ist oder ein elektrisches Gerät nicht mehr funktioniert, stehen ihnen nette und kompetente Menschen kostenlos mit Rat und Tat zur Seite. Wir können den Gegenstand oder das Gerät begutachten, Sie gegebenenfalls zur eigenen Reparatur anleiten und die Geräte anschließend prüfen. Also defekte Geräte, die Sie noch gerne weiter benutzen würden, nicht gleich entsorgen, sondern erst mit ihnen einen Besuch beim Reparatur-Café abstatten.
Sollen Sie den Kauf eines neuen Gerätes planen und dabei zur Vermeidung von Müllbergen auf Nachhaltigkeit und Reparaturfreundlichkeit setzen, beraten wir Sie gerne während unserer Öffnungszeiten. Das Reparaturteam des Seniorenrates freut sich auf Ihren zahlreichen Besuch.
Durch die stark gestiegenen Inzidenzzahl und den Vorgaben des Landratsamtes Calw ist der Zugang nur nach der derzeit geltenden 3-G Regel, GEIMPFT, GENESEN oder GETESTET, möglich, wobei im gesamten Gebäude strikte Maskenpflicht herrscht. Wir sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test- Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet und bitten um ihr Verständnis für diese Maßnahmen.
Status GEIMPFT liegt vor, wenn Sie
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zwei Impfungen mit BioNTech, AstraZeneca oder Moderna oder 1 Impfung mit Johnson & Johnson nachweisen können, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss.
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Eine Impfung mit BioNTech, AstraZeneca oder Moderna nachweisen können und den GENESEN Nachweis vorlegen können.
Status GENESEN liegt vor, wenn Sie
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einen Positiven PCR-Nachweis vorlegen können, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.
Status GETESTET liegt vor, wenn Sie
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einen negativen PCR-Test vorweisen können der maximal 48 Stunden zurück liegen darf oder einen negativen Antigen-Schnelltest nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Wichtige Informationen über die tatsächliche Durchführung und den Stand der Auflagen haben wir auf unserem Anrufbeantworter, Telefon 07051-1679096, für Sie hinterlegt.